Auf der rechtlichen Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) den Bauherrn bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betrieb des Gebäudes vor.
Die letzte Novellierung trat am 1. Mai 2014 in Kraft und findet ihren eigentlichen Ursprung im Kyoto-Protokoll von 1997 und dem damit verbundenen Ziel der Bundesregierung bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Beim Schallschutznachweis wird der Nachweis geführt, dass sich der seitens eines Gutachters ermittelte Außenlärmpegel aufgrund der verwendeten Fassaden- und Fensterelemente unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte für Innenräume einreguliert.
Wie für Außenräume der Luftschall maßgebend ist, wird baulich für Innenräume die Verminderung der Ausbreitung von Körper- bzw. Trittschall nachgewiesen.
Als Teil des vorbeugenden Brandschutzes berücksichtigt der bauliche/konstruktive Brandschutz im Sinne der Tragwerksplanung vorallem Aspekte des Brandverhaltens von Baustoffen sowie maßgeblich den Feuerwiderstand von Bauteilen.